Steuerberatung für Land- und Forstwirte
Land- und Forstwirte nehmen im Steuerrecht in vielerlei Hinsicht eine besondere Stellung ein. Zum einen sind Sie im Rahmen Ihrer Grundtätigkeiten durch die Umsatzsteuer-Pauschalierung quasi von der Umsatzsteuer haben jedoch ein Wahlrecht zur Option zur Umsatzsteuer. Zum anderen dürfen Sie bis zu einer bestimmten Größe Ihren Gewinn, welcher Grundlage für die zu entrichtende Einkommensteuer ist, nach Durchschnittssätzen ermitteln. Für Land- und Forstwirte mit Buchführungspflicht besteht, im Vergleich zum „normalen“ Unternehmensmandat, eine deutlich umfangreichere und viel mehr in die Tiefe gehende Buchführung aufgrund des umfangreicheren Kontenrahmens SKR 14, welcher bei Land- und Forstwirten anzuwenden ist. Daneben gibt es bei Land- und Forstwirtschaften etliche Besonderheiten in der Bewertung (z.B. des Tierbestandes oder stehenden Holzes) und letztendlich unter Umständen die Verpflichtung einer Naturalbuchhaltung. Aufgrund der vorgenannten umfangreichen Besonderheiten stellen sich für den Land- und Forstwirt zahlreiche Fragen:
Ist es für mich günstiger zur Umsatzsteuer zu optieren?
Kann ich für Betriebserweiterungen Fördermittel in Anspruch nehmen?
Ab wann muss ich eine Buchführung erstellen
Ist der Landwirtschaftliche Betrieb in der heutigen Zeit überhaupt noch tragfähig?
Als Steuerberatungsgesellschaft mit langjähriger Erfahrung im Bereich der Landwirtschaft und der Spezialqualifikation „Landwirtschaftliche Buchstelle“ kennen wir die Antworten und diese und viele weitere Fragen und bieten Ihnen maßgeschneiderte Lösungsansätze. Im Rahmen der Steuerberatung für Land- und Forstwirte übernehmen wir folgende Aufgaben für Sie:
- Erstellung der Finanzbuchführung unter Zugrundelegung des SKR 14 und der speziellen Anforderungen an eine landwirtschaftliche Buchhaltung, sowie der Naturalbuchführung
- Erstellung der Lohnbuchhaltung
- Erstellung des Jahresabschlusses, auch eines BMELV-Abschlusses inkl. Berichterstattung
- Erstellung der Steuererklärungen
- Nachfolgeberatung (Hofübergabe)
- Aufgabeberatung im Rahmen der Steuerberatung für Land- und Forstwirte
Wenn Sie eine umfassende Steuerberatung für Land- und Forstwirte in Anspruch nehmen wollen, nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf!