Jahresabschluss
Wir erstellen den Jahresabschluss (d.h. Steuerbilanzen, Einnahmeüberschussrechnungen, Sonderbilanzen und Handelsbilanzen) für gewerbliche und freiberufliche Unternehmen aller Größenordnungen und Rechtsformen nach den geltenden handels- und steuerrechtlichen Bestimmungen. Bei der Erstellung des Jahresabschlusses gehen wir insbesondere auf die neu hinzugekommenen Schwierigkeiten aber auch Chancen durch das BilMoG ein.
Mit den besonderen Anforderungen inländischer Niederlassungen und Betriebstätten ausländischer Unternehmen sowie verschiedener Branchen und Berufsgruppen im Rahmen des Jahresabschlusses (z.B. Ärzte, Architekten, Bauunternehmungen, Investmentgesellschaften, Versicherungsmaklern, regenerativer Energien, sonstige Freiberufler und gemeinnützige Organisationen) sind wir bestens vertraut.
Bei der für Kapitalgesellschaften jährlich durchzuführenden Pflicht-Veröffentlichung des Jahresabschlusses im elektronischen Bundesanzeiger achten wir besonders darauf nur die Mindestangaben unserer Mandanten preiszugeben. Für diesen Zweck erstellen wir aus der eigentlichen Bilanz heraus eine Veröffentlichungsbilanz aus welcher nur der zu veröffentlichende Mindestinhalt der Bilanz ersichtlich ist.
Handelsbilanz und gesetzliche Vorschriften
Erstellung Ihrer günstigsten Steuerbilanz
BilMoG – das Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts
Gewinnermittlungsmethode – Die Einnahmeüberschussrechnung
Sonderbilanz und Unternehmensbewertung
Veröffentlichung im Bundesanzeiger
Um den Aufwand und die Kosten, die im Zusammenhang mit der Veröffentlichung Ihres Jahresabschlusses stehen, möglichst gering zu halten, unterstützen wir Sie bei der gesamten Abwicklung der Veröffentlichung Ihrer Jahresabschlüsse, von der Erstellung der Veröffentlichungsbilanz, der sicheren Übermittlung über DATEV an den Bundesanzeiger Verlag, bis zur abschließenden Kontrolle Ihrer Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger. Wir bieten als Sonderleistung auch die Erstellung einer separaten Veröffentlichungsbilanz, dass bedeutet einer so weit als möglich konsolidierten Bilanz, inklusive Anhang an. Hierin liegt der Vorteil, dass nur das Wichtigste veröffentlicht wird und nur wenig eingesehen werden kann. Service: Sichere Übermittlung der Daten über DATEV an den elektronischen Bundesanzeiger Wenn Sie sich für eine schnelle und sichere Übermittlung Ihrer Jahresabschlüsse über uns interessieren und noch mehr Informationen zur Veröffentlichung Bundesanzeiger bekommen möchten, erreichen Sie uns über unser Kontaktformular oder telefonisch unter 0 90 90 / 96 97 - 0.