Laufende buchhalterische Beratung
Sie erhalten von Ihrem persönlichen Bearbeiter eine laufende buchhalterische Beratung. Er wird Sie beispielsweise über eventuelle Missstände innerhalb der Buchhaltung informieren (z.B. falsche Eingangsrechnungen im Sinne des Umsatzsteuergesetzes, welche zum Wegfall des Vorsteuerabzugs führen können oder die fehlende Einhaltung von bestimmten Aufzeichnungspflichten bei Kundengeschenken, Bewirtungs- und Reisekosten). Daneben erfolgen bei unserer laufenden buchhalterischen Beratung auf Ihren Wunsch oder bei besonderen Ereignissen, welche aus der Buchhaltung ersichtlich sind (z.B. die drohende Insolvenz aufgrund Zahlungsunfähigkeit) persönliche Beratungsgespräche.
Kommt eine laufende buchhalterische Beratung auch für Sie infrage?
Gerne beraten wir Sie persönlich zu diesem Thema! Sie erreichen uns über unser Kontaktformular oder telefonisch unter 0 90 90 / 96 97 - 0.