Menü

Empfangsbevollmächtigter

Ein Empfangsbevollmächtigter im Sinne des Steuerrechts ist die Person oder eine Institution, die befugt ist, Post und sonstige schriftliche Mitteilungen im Namen einer anderen Person oder Organisation entgegenzunehmen. In steuerlichen Angelegenheiten wird ein Empfangsbevollmächtigter eingesetzt, um sicherzustellen, dass wichtige Korrespondenz seitens des Finanzamts oder anderer Behörden ordnungsgemäß empfangen und bearbeitet wird. Ein Empfangsbevollmächtigter muss der auffordernden Behörde gegenüber benannt werden.

Die Hauptfunktion eines Empfangsbevollmächtigten besteht darin, als zentraler Ansprechpartner für alle steuerlichen Belange zu agieren. Er sorgt dafür, dass Sie als Steuerpflichtiger stets über relevante Informationen, Steuerbescheide, Mahnungen oder andere wichtige Schreiben informiert werden. Ein Empfangsbevollmächtigter kann auch bei Fragen zu bestimmten steuerlichen Sachverhalten behilflich sein und gegebenenfalls die Kommunikation mit dem Finanzamt übernehmen.

Siehe auch

A bis Z

A Außenprüfung B Briefkastenfirma Betriebsprüfung Bilanz Bundesfinanzhof Bundesverfassungsgericht D DATEV E Einkommensteuer Einnahme-Überschuss-Rechnung Einspruch Empfangsbevollmächtigter Europäischer Gerichtshof F Finanzbuchhaltung Finanzgericht G Gewerbeanmeldung Gewerbesteuer Gewinnausschüttung H Haftung Haftungsbescheid I Investitionsabzugsbetrag Investitionsvorschau K Kapitalertragsteuer Körperschaftsteuer L Lohnsteuer M Mahnung Mehrwertsteuer O Oberfinanzdirektion P Pfändung R Rechtsbehelf Rechtsmittel Rentabilität S Schenkungssteuer Solidaritätszuschlag Steuer Steueranmeldung Steuerbescheid Steuererklärung Steuerfahndung Steuerstraftat Steuerstrafverfahren Steuertarif U Überschusseinkünfte Umsatzsteuer Umsatzsteuer-Nachschau Umsatzsteuer-Sonderprüfung Umsatzsteuer-Voranmeldung V Verfahrensrecht Vollmacht Vollstreckung Vollziehungsbeamter W Widerspruch Z Zahllast Zwangsgeld Zwangsmittel